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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Witten e.V. findest du hier .
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Kraftfahrer der KatS-Einheiten der DLRG
Unterweisung Sonder- und Wegerechte / Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn gem. §§ 35 und 38 StVO
Belehrung gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B 2 - 21-31/2010-, d. Innenministeriums – 73 – 52.07.01 - u. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie – III 8-0713.2.6.2/1 - v. 5. 3. 2004 über die Ausrüstung und Verwendung von Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) und von Warnvorrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) an Einsatzkraftfahrzeugen der Feuerwehren, der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes.(§§ 35 und 38 StVO, § 27 StVO, § 35 Abs. 9 StVO, Folgen bei Verstoß, Verhalten im Schadensfall und mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz).
Die Teilnehmer erhalten für 1 Jahr die rechtlichen Grundlagen, um Einsatzfahrzeuge der DLRG führen zu dürfen.
Sie kennen die Vorraussetzungen und Grenzen, um Einsatzfahrzeuge der DLRG unter Inanspruchnahme von §§ 35 und 38 StVO zu führen.
Führerscheinneulinge, die sich noch im begeleiteten Fahren befinden, können an der Schulung bereits teilnehmen, um die Grundlagen schon einmal mitzubekommen.
Eine Wiederholungsbelehrung nach einem Jahr ist Voraussetzung für das weitere Führen von Einsatzfahrzeugen.
Bezirk Witten: Unterschriebene Erklärung zur Unterweisung über die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, einzureichen bei der Bezirksgeschäftsstelle im Original. (Das PDF wird nach der Anmeldung zugesandt)
Die Unterweisung findet nur als Präsensveranstaltung statt.
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